Alimentenhilfe

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Alimentenhilfe

Anspruch auf Alimentenhilfe haben unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten, wenn die Alimentenschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise, bzw. nicht rechtzeitig nachkommen.

Die Abteilung Soziales klärt ab, ob ein Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.

Betroffene Personen oder Angehörige können telefonisch Kontakt mit der Abteilung Soziales aufnehmen und einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

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