Restfinanzierung
Restfinanzierung
Die Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege ist auf drei Kostenträgeraufgeteilt. Dies sind einerseits die Krankenversicherer, die einen festgelegten Fixbeitrag leisten und andererseits die Patientinnen und Patienten, welche einen Beitrag von maximal CHF 15.35 pro Tag selber bezahlen müssen. Sind die Kosten damit noch nicht gedeckt, übernimmt die Gemeinde Buchrain für Einwohnenden die restliche Finanzierung.
Altersheime und Spitexorganisationen melden sich bei der Abteilung Soziales mit einem Kostengutsprachegesuch. Die Abteilung Soziales prüft den gesetzlichen Wohnsitz und erteilt danach dem Leistungserbringer bei Zuständigkeit eine schriftliche Kostengutsprache.
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