Ortsplanung
Ortsplanung
Aufgrund der Änderungen des nationalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie weiterer Gesetzesvorgaben (Ausscheidung Gewässerräume bis 31.12.2018) muss die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde überarbeitet werden. Das Siedlungsleitbild wurde im März 2017 abgeschlossen. Aktuell wird die Nutzungsplanung erarbeitet. Die Beschlussfassung und Genehmigung ist im Herbst 2021 vorgesehen.
Ortsplanungsrevision Buchrain
Die heute gültige Ortsplanung Buchrain aus dem Jahr 2007 entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und wurde gesamthaft überarbeitet. Die wichtigsten Instrumente der Ortsplanung sind der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement (BZR), welche für die Grundeigentümer und für die Bevölkerung verbindlich sind.
Planungszone „Stegmatt – Schürmatt“
Der Gemeinderat Buchrain hat gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und §§ 81ff des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) die Planungszone „Stegmatt – Schürmatt“ für Teilgebiete der Grundstücke Nrn. 68, 69, 70, 71, 73, 393, 414, 455, 550, 557, 653, 757, 873, 1540 und 1678, Grundbuch Buchrain erlassen.
Der Plan vom 06. September 2016, mit dem Perimeter der Planungszone und die Vorschriften zur Planungszone, lag während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Planungszone wurde mit der öffentlichen Auflage wirksam und gilt bis zum Abschluss des Ortsplanungsverfahrens.
- Planungszone Gesamtkonzept Stegmatt - Schürmatt
- Publikation Planungszone Stegmatt - Schürmatt
- Situation Planungszone Gesamtkonzeptpflicht Stegmatt - Schürmatt
Siedlungsleitbild
Der Gemeinderat hat am 16. März 2017 das Siedlungsleitbild verabschiedet. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeindeplanungskommission erarbeitet. Die Bevölkerung wurde mit dem Mitwirkungsverfahren vom vergangenen Herbst miteinbezogen. In diesem sind von Institutionen, Unternehmen, Parteien und Personen 16 Eingaben erfolgt. Das Siedlungsleitbild befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsräume.
Es hat zum Ziel:die Entwicklung von Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur in der Siedlung und Landschaftdie Verkehrsbedürfnisseden Umweltschutzden Schutz der Lebensräumeden ökonomischen Einsatz der begrenzten Mittelin einen Zusammenhang zu stellen, gegenseitige Beziehungen und Auswirkungen aufzuzeigen und die Koordinationsaufgaben zu bezeichnen.
Das Siedlungsleitbild ist für die Planungstätigkeit der kommunalen Behörden verbindlich. Es ist demnach nicht grundeigentümerverbindlich. Die rechtskräftige Umsetzung erfolgt mit den verschiedenen Instrumenten der kommunalen Planung.
